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Eine Frage, die man nicht mit drei Worten beantworten kann. Jedes Projekt ist sehr individuell und muß ganz individuell kalkuliert werden.
Grundsätzlich kann man sagen, wenn es sich um Designleistungen handelt, gliedert sich unser Honorar in mind. 2 Bestandteile. Zum einen sind das die reinen Entwurfskosten, die wir zur Zeit mit einem Stundensatz von 80,00 € abrechnen. Zum anderen wird bei Nutzung unserer Entwürfe eine Nutzungsvergütung fällig. Dazu können unter Umständen noch weitere Material-, Fremd- oder Administrationskosten anfallen (vgl. http://www.agd.de/was-kostet-design.html).
Die Entwurfskosten sind die reinen Vergütungen für die Zeit, die bei der Erstellung der Entwürfe anfällt.
Als Teil der Wertschöpfungskette Ihres Unternehmens sind wir als Werbeagentur mit unseren Dienstleistungen maßgeblich beteiligt. Wie auch beim Fotodesign, wird im Grafik-Design für die Nutzung der Entwürfe ein Nutzungsentgeld erhoben. Die Kalkulation des Entgeldes gliedert sich in die vier Bestandteile:
Hierzu haben wir Ihnen einen kleinen Nutzungsentgeldrechner bereitgestellt.
Fallen z.B. Digitaldrucke, Fahrten oder ähnliches an, werden diese zusätzlich berechnet.
Da wir als Gewerbetreibende und nicht als Freiberufler eingestuft sind, sind unsere Dienstleistungen mit 19% zu versteuern.
Als Künstler sehen wir uns nicht, das Finanzamt auch nicht. Eine andere Bundesbehörde meint allerdings, Unternehmen selber einstufen zu können. So kommt es, dass unsere Designleistungen auch KSK-pflichtig sind.